Erstellung von Angeboten, Konzepten und den notwendigen Vorarbeiten.
1. Grundsatz der Kostenpflichtigkeit
Die Erstellung individueller Angebote, Konzepte, Entwürfe und Präsentationen, die eine über das übliche Mass hinausgehende geistige oder gestalterische Leistung des Auftragnehmers erfordern – insbesondere das Studium umfangreicher Projektunterlagen, die Erarbeitung von Nutzungs-, Struktur- oder Designkonzepten sowie die Ausarbeitung von Präsentationen –, ist kostenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob in der Folge ein Hauptauftrag zustande kommt.
2. Höhe der Vergütung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird die Vergütung nach dem jeweils gültigen Stundenansatz des Auftragnehmers berechnet.
3. Anrechnung bei Auftragserteilung
Kommt in der Folge ein Hauptauftrag zustande, wird die für die Angebotserstellung und Vorleistungen geschuldete Vergütung vollständig an das Honorar des Hauptauftrags angerechnet.
4. Ausnahmen
Keine Kostenpflicht besteht, wenn:
a) der Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich und in Textform eine unentgeltliche Erstellung vereinbart hat; oder
b) das Angebot ausschliesslich auf standardisierten Grundlagen ohne individuelle Anpassung beruht.
5. Hinweis
Der Auftragnehmer behält sich vor, für die Erstellung individueller Angebote und Konzepte eine Vergütung zu verlangen.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist [Ort].
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.