Erstellung von Angeboten, Konzepten und den notwendigen Vorarbeiten.

1. Grundsatz der Kostenpflichtigkeit

Die Erstellung individueller Angebote, Konzepte, Entwürfe und Präsentationen, die eine über das übliche Mass hinausgehende geistige oder gestalterische Leistung des Auftragnehmers erfordern – insbesondere das Studium umfangreicher Projektunterlagen, die Erarbeitung von Nutzungs-, Struktur- oder Designkonzepten sowie die Ausarbeitung von Präsentationen –, ist kostenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob in der Folge ein Hauptauftrag zustande kommt.

2. Höhe der Vergütung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird die Vergütung nach dem jeweils gültigen Stundenansatz des Auftragnehmers berechnet.

3. Anrechnung bei Auftragserteilung

Kommt in der Folge ein Hauptauftrag zustande, wird die für die Angebotserstellung und Vorleistungen geschuldete Vergütung vollständig an das Honorar des Hauptauftrags angerechnet.

4. Ausnahmen

Keine Kostenpflicht besteht, wenn:
a) der Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich und in Textform eine unentgeltliche Erstellung vereinbart hat; oder
b) das Angebot ausschliesslich auf standardisierten Grundlagen ohne individuelle Anpassung beruht.

5. Hinweis

Der Auftragnehmer behält sich vor, für die Erstellung individueller Angebote und Konzepte eine Vergütung zu verlangen.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist [Ort].

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.