Alle Texte, Bilder, Grafiken sowie das Layout dieser Seiten sind urheberrechtlich geschützt. Eine unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten können sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden.
Agentur für Visuelle Kommunikation & Online Marketing
Swiss Consulting Group
Mathias Horvat
Ackerstrasse 6
CH-8215 Hallau
Telefon: 052 670 19 44
E-Mail: m.horvat@swiss-consultinggroup.com
Website: www.swiss-consultinggroup.com
Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Für alle Rechtsgeschäfte der Swiss Consulting Group gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Swiss Consulting Group mit ihren Vertragspartnern. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Swiss Consulting Group nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle getroffenen Vereinbarungen zwischen der Swiss Consulting Group und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Die Swiss Consulting Group ist berechtigt, diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen für künftige Leistungen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, so werden die geänderten Bedingungen als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte wirksam.
1.5. Angebote der Swiss Consulting Group sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Swiss Consulting Group schriftlich per E-Mail, Fax oder Post bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Kunden sind spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.
1.6. Die Swiss Consulting Group erbringt Dienstleistungen aus Werbung und Marketing. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen sowie den Leistungsbeschreibungen der Swiss Consulting Group.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Grundlage für die Arbeit der Swiss Consulting Group und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Swiss Consulting Group auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der Swiss Consulting Group mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 10 Werktagen widerspricht.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Swiss Consulting Group, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Swiss Consulting Group resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Auftragsverlauf und Garantievereinbarung
3.1. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Kunden nimmt die Swiss Consulting Group die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf.
3.2. Der Entwurf ist durch einen deutlich sichtbaren “ENTWURF” – Schriftzug entsprechend als Muster gekennzeichnet. Webseiten werden in Form von Screenshots zur Prüfung und Abnahme dem Kunden übermittelt.
3.3. Jeder Entwurf wird dem Kunden zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.
3.4. Der Kunde hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch gleich einen Zweitentwurf fordern.
3.5. Sollte es sich um Änderungswünsche handeln, die im extremen Gegensatz zu dem vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler der Swiss Consulting Group vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit die Swiss Consulting Group diese bestmöglich umsetzen kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Dieses Recht garantiert die Swiss Consulting Group für alle Festpreisangebote der Standardpreisliste.
3.6. Bei allen Aufträgen, die auf einem individuellen Preisangebot basieren, bietet die Swiss Consulting Group ein einfaches Änderungsrecht an, d.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am Text, Austausch von Bilder oder ähnliches) werden einmalig kostenfrei ausgeführt. Darüber hinausführende Änderungswünsche oder die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.